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XRechnung und ZUGFeRD: für Deutschland auch in Zukunft valide Formate!

Beitrag vom 13.10.2023

Der BMF gibt neue Updates zur Validität der nationalen E-Rechnungsformate mit Blick auf das Wachstumschancengesetz.

Bereits seit einiger Zeit haben sich die XRechnung und ZUGFeRD als nationales strukturiertes Format für elektronische Rechnungen durchgesetzt. 

Im Kontext des VIDA-Vorschlages der EU müssen europaweit Richtlinien für nationales E-Reporting und E-Invoicing gebildet werden. Das BMF ist nun bereits vorgeprescht und hat mit Blick auf die aktuell anstehende B2B E-Invoicing Pflicht für Deutschland zum 01.01.2025 darüber beraten, ob die beiden nationalen Formate auch in Zukunft einer validen elektronischen Rechnung gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1) entsprechen.

Dabei ist die Finanzverwaltung zum Schluss gekommen, dass beide, sowohl ZUGFeRD als auch die XRechnung ab Version 2.0.1, eine valide Rechnung nach strukturiertem elektronischen Format darstellt.

Hierbei ist der strukturierte Datensatz führend bei der Gültigkeit und Interpretation zu betrachten und löst damit die gleichgestellte PDF-Rechnung in Zukunft ab.

Sollte das Wachstumschancengesetz in den nächsten Wochen und Monaten den Bundestag und Bundesrat passieren, so scheint eine Veröffentlichung für Anfang 2024 realistisch. 

Also gute Neuigkeiten für alle, die bereits auf elektronische Rechnungen umgestiegen sind. Denn die bekannten nationalen Formate bleiben auch in Zukunft nach europäischer und nationaler Prüfung valide elektronische Rechnungen, die konform mit den neuen Richtlinien gehen. 

Das zugrundeliegende BMF-Schreiben vom 09.10.2023 finden Sie unter folgenden Link auf der Seite des Deutschen Steuerberater Verbandes.

Haben Sie Fragen zu der eigenen Implementierung oder dem Versand von XRechnung und ZUGFeRD oder auch weiteren elektronischen Formaten? 

 

Wir freuen uns Ihnen weiterzuhelfen!

 

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